Die richtigen Prioritäten setzen
Der wichtigste Versicherungsschutz ist immer der, der akut das Laib und Leben schützt oder für Schäden aufkommt, welche selbst nicht oder nur mit erheblichen finanziellen Anstrengungen getragen werden können. Deshalb hilft bei der Planung immer die Faustformel: Denken Sie darüber nach, was schlimmstenfalls passieren kann und nicht wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass etwas passiert – ein einziges Mal genügt ja schon!
Versicherungsschutz für eine wichtige Lebensphase
Ausbildung abgeschlossen, Karriere im Blick. Familie gründen, vielleicht ein Haus bauen und natürlich: den obligatorischen Baum pflanzen. Das Erwachsenenleben bringt viele Veränderungen und nie sind die Lebensumstände so vielfältig wie in dieser Lebensphase. Da muss auch der Versicherungsschutz schon mal etwas flexibler sein.
An erster Stelle stehen natürlich die Pflichtversicherungen wie die Krankenversicherung oder die Pflegepflichtversicherung.
Versicherungen, die akute Hilfe für Laib und Leben bieten oder vor finanziellen Großschäden schützen, haben hohe Priortät.
Eine gute Versorgung des Kindes, gerade wenn es um die Gesundheit geht, sollte nicht am Geld scheitern.
Kinder kosten Geld - keine Fragen! Beim Vermögensaufbau spielt der Zeitfaktor eine wesentliche Rolle. Deshalb kann man gar nicht früh genug anfangen Kapital anzusparen.
Pflichtversicherungen
In Deutschland ist jeder Bürger verpflichtet sich in einer Krankenversicherung zu versichern. Das gilt auch für Kinder. Sie sind dann entweder über die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert oder müssen privat Krankenversichert werden.
GKV vs. PKV
Gerne wird in Deutschland über eine Zweiklassenmedizin diskutiert bei der Privatpatienten ganz klar in der 1. Klasse sitzen. Tatsache ist, dass private Versicherungen Optionen bieten, die über das Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen hinausgehen. Den Versicherten stehen dann, je nach gewähltem Tarif, Behandlungsmethoden sowie Zugang zu Privatkliniken und spezialisierten Ärzten zur Verfügung, die GKV-Versicherten, zumindest ohne entsprechende Zusatzversicherung, verwehrt sind. Dies kann in der Tat ein Faktor sein, der wesentlichen Einfluss auf den Genesungsverlauf hat.
Selbständige und Freiberufler
Diese Gruppe hat grundsätzlich die Wahl zwischen GKV und PKV. Die Höhe des Einkommens oder die Art der Tätigkeit spielen keine Rolle.
Beamte und Beamtenanwärter
Sie bekommen einen Zuschuss auf die Krankheitskosten von ihrem Dienstherrn, die so genannte Beihilfe. Die restlichen Kosten können mit einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden.
Studenten
Sie können sich in den ersten drei Monaten ihres Studiums für eine PKV entscheiden. Danach ist keine Wahl mehr möglich.
Arbeiter und Angestellte
Diese Berufsgruppe darf sich ab einem bestimmten Jahresverdienst privat versichern. Maßgeblich ist hierfür die Versicherungspflichtgrenze, die jedes Jahr neu festgesetzt wird.
Leistung
Wie schon erwähnt, kann die PKV ein besseres Leistungsspektrum anbieten, als die GKV. Das ist aber nicht grundsätzlich der Fall, sondern abhängig vom gewählten Tarif. Es gibt auch Tarife, die sogar geringere Leistungen anbieten als die gesetzlichen Kassen. Sie werden oft aus Kostengründen von den Versicherten gewählt.
Leistungsänderungen
Die PKV verpflichtet sich in der Police, die vom Versicherten gewählten Leistungen dauerhaft zu gewähren. Die GKV hingegen muss dies nicht tun. Sie könnte z.B. Leistungen anpassen, kürzen oder ganz ausschließen, um die Beiträge stabil zu halten. Ein gutes Beispiel dafür sind die Leistungen für Zahnersatz, die vor Jahren schon, von den Kassen einfach drastisch gekürzt wurden.
Kosten
Die Berechnung der Versicherungsprämien ist in der GKV und PKV ganz unterschiedlich. Während die GKV die Prämien nach Einkommen staffelt, bemisst die PKV sie nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Art des Tarifes. Um die Kosten zu senken, hat man bei der PKV in den meisten Tarifen die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung zu wählen.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, dass in der GKV Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen mitversichert werden können ohne, dass sich dies auf den Beitrag auswirkt. Die PKV berechnet die Prämien hingegen immer pro Person. Egal ob diese ein eigenes Einkommen hat oder nicht.
Prämienänderungen
Sowohl die PKV als auch die GKV haben die Möglichkeit Prämien anzupassen. Bei der GKV passiert dies z.B. über Zusatzbeiträge. Die PKV kann jedes Jahr zur Hauptfälligkeit eine Beitragsanpassung vornehmen, um die Kosten zu decken.
Eine Alternative zu einem Wechsel in die PKV kann ein Verbleib in der GKV und der zusätzliche Abschluss von Ergänzungsversicherungen sein. Diese Ergänzungs- oder Zusatzversicherungen gibt es in vielen Facetten sowohl für den ambulanten als auch den stationären Bereich.
Versicherungen gegen Großschäden
Versicherungen versichern in der Regel die finanziellen Folgen eines Versicherungs- oder Schadensfalls. Diese finanziellen Folgen können nun aber sehr unterschiedlich hoch sein und sich mehr oder weniger lang auf die Lebensumstände der Betroffenen auswirken. In diesem Kapitel geht es um Großschäden also Schäden, die massiv auf das Leben einer Person Einfluss nehmen können.
Mit Ihrer Arbeitskraft verdienen Sie im Laufe Ihres Arbeitslebens gut und gerne 1 Million Euro, wenn Sie einen durchschnittlich bezahlten Beruf haben. Wenn Sie das für sich selbst einmal durchrechnen möchten, denken Sie bitte daran auch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in die Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung zu berücksichtigen. Diese Beträge landen zwar nicht direkt auf Ihrem Konto, finanzieren jedoch Ihren Krankenversicherungsschutz und Ihre spätere Rente. Wären Sie selbständig, müssten Sie diese Summen schließlich auch aufwenden.
Es ist also überaus wichtig, dass Sie Ihre Arbeitskraft absichern – Sie und Ihre Familie leben schließlich davon. Dies empfehlen Ihnen auch sämtliche neutralen Institutionen und Verbraucherschützer. Um Ihre Arbeitskraft zu versichern. haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
Unter Umständen haben Sie bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Betroffene, die folgende Voraussetzungen erfüllen (§43 SGB VI):
1. Erwerbsunfähigkeit: Eine teilweise oder volle Erwerbsunfähigkeit muss vorliegen (Sie können weniger als 3 oder 6 Stunden täglich arbeiten)
2. Pflichtbeiträge: Es wurden mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt für eine versicherte Tätigkeit oder Beschäftigung (innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit)
3. Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit muss erfüllt sein (Sie müssen insgesamt mindestens fünf Jahre in der GRV versichert gewesen sein)
Aber selbst wenn Sie einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung haben, ist Ihre Versorgungslücke im Falle eines Falles hoch. Die Leistungen aus der GRV reichen bei weitem nicht aus, um Ihren Lebensstandard auch nur annähernd zu erhalten denn Sie betragen:
- bei voller Erwerbsminderung: 34% des letzten Bruttoeinkommens
- bei teilweiser Erwerbsminderung: 17% des letzten Bruttoeinkommens
Private Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit einer privaten Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie zuverlässig Ihre Versorgungslücke schließen.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit, also dann, wenn Sie gar nicht mehr in der Lage sind einer Beschäftigung nachzugehen. Sie kann allenfalls eine preiswertere Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein oder unter Umständen infrage kommen, wenn deren Abschluss aufgrund bestehender Erkrankungen nicht mehr möglich ist.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe bei Wegfall der Berufsfähigkeit um mindestens 50%. Sie ist erste Wahl, wenn es darum geht die eigene Arbeitskraft abzusichern. Die Versicherer stellen allerdings hohe Ansprüche an den Gesundheitszustand, verlangen ggf. Zuschläge oder verweigern sogar ganz den Vertrag. Auch sind die Versicherungsprämien vor allem für körperlich Tätige, im Vergleich zu allen anderen Varianten der Arbeitskraftabsicherung, relativ hoch.
Beide Versicherungen haben gemeinsam, dass die Erwerbsminderung sowohl bei Eintritt durch Unfall als auch durch Krankheit oder andere gesundheitliche Gründe eine Versicherungsleistung auslöst.
Private Unfallversicherung
Ein Unfall mit körperlichen Folgen ist ein schwerwiegendes Ereignis, welches, zusätzlich zu den körperlichen Schädigungen, fatale Auswirkungen auf das Arbeitsleben und das Einkommen des Betroffenen haben kann.
In einer guten Unfallversicherung kann, wie in einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch, eine monatliche Rente bei einer bleibenden Invalidität eingeschlossen werden. Im Gegensatz zur Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung wird diese Rente jedoch lebenslang bezahlt und nicht nur bis zu einem bestimmten, bei Vertragsabschluss vereinbarten Zeitpunkt.
Die Unfallversicherung stellt darüber hinaus aber auch immer eine einmalige Leistung zur Verfügung. Der Vorteil: mit diesem Geld können größere Kosten gedeckt werden, die als Folgen des Unfalls entstehen. Beispielsweise für einen Umbau, einen Umzug oder spezielle Reha-Maßnahmen.
Die gesetzliche Unfallversicherung kann eine private Unfallversicherung nicht ersetzen, denn diese leistet nur bei Unfällen in Schule, der Uni, auf der Arbeit oder auf dem direkten Hin- oder Rückweg. Außerdem ist die finanzielle Absicherung völlig unzureichend. Die meisten Unfälle passieren ohnehin bei anderer Gelegenheit, zum Beispiel zu Hause und in der Freizeit.
TIPP - Die Lösung aus unserer Produktschmiede
Im BRUCKER Familienzertifikat kann sowohl eine Einmalzahlung bei einer unfallbedingten Invalidität als auch eine lebenslange Rente versichert werden!
Ernstfallschutz – Kapital bei schweren Erkrankungen
Die so genannte Dread Disease Versicherung ist ein Produkt, welches bei uns noch nicht so sehr bekannt aber bei unseren europäischen Nachbarn schon sehr beliebt ist. Die Versicherung zahlt eine Kapitalleistung wenn die Diagnose einer schweren Erkrankung gestellt wird.
Eine solche Ernstfallversicherung kann unter Umständen eine gute Alternative sein aber, durch den Vorteil der einmalig hohen Kapitalzahlung, auch eine sinnvolle Ergänzung zu einer Erwerbsminderungsversicherung.
Eine Versicherung für den Todesfall genießt immer dann hohe Priorität wenn Angehörige versorgt werden müssen. Besonders dann, wenn Kinder da sind und eventuell noch offene Verpflichtungen die Familie belasten wie Ratenkredite oder die Hausfinanzierung. Sie lässt sich in eine Lebensversicherung mit gleichzeitigem Sparanteil oder als einzelne Risikolebensversicherung abschließen.
Für Kredite und Finanzierungen gibt es sogenannte Restschuldversicherungen bei denen die Versicherungssumme im Versicherungsverlauf fällt. Solche Versicherungen lassen sich sogar recht exakt an den Kreditverlauf koppeln. Sie sind i.d.R. wesentlich günstiger als Risikolebensversicherungen mit festen Summen.
Spartipp
Überprüfen Sie in Abständen die Höhe Ihres Versicherungsschutzes. Möglicherweise haben Sie eine hohe Versicherungssumme abgeschlossen als Ihr Kind noch klein war und ein Elternteil nur eingeschränkt arbeiten konnte. Irgendwann ändert sich jedoch die Situation. Die Kinder werden selbständig und es wird immer leichter für das hinterbliebene Elternteil sich selbst um das Familieneinkommen zu kümmern. Eventuell kann überlegt werden, dann einen Teil der Versicherungssumme aufzukündigen um den Beitrag zu senken. Eine andere Möglichkeit ist die, diesen Umstand von Anfang an in die Überlegungen einzubeziehen und von Anfang an eine günstigere Versicherung mit fallenden Versicherungssummen abzuschießen.
Die weitläufig verbreitete Meinung man brauche eine Privathaftpflicht nur wenn man Kinder hat, kann ein gefährlicher Trugschluss sein. Auch ausgewachsene Fahrradfahrer oder Fußgänger können erhebliche Schäden anrichten und selbst auslaufende Waschmaschinen haben schon Haftpflichtansprüche in sechsstelliger Höhe verursacht.
Wegen der möglichen Höhe des Schadens der verursacht werden kann und der unbegrenzten Haftung ist jede Hafptflichtversicherung so immens wichtig. Diese Privathaftpflicht-Varianten gibt es und diese gehören, je nach Bedarf, unbedingt ins Versicherungsportfolio:
- Privathaftpflicht
- Hundehalterhaftpflicht
- Pferdehalterhaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Öltankhaftpflicht
Wie sagt man so treffend: “Ein gesunder Mensch hat viele Sorgen, ein kranker hingegen nur noch eine.” Hat man einen schweren Unfall oder tritt eine ernsthafte Erkrankung ein, wird alles andere plötzlich zur Nebensache. Akut geht es jetzt in erster Linie um die bestmögliche medizinische Versorgung.
Ist man in einer gesetzlichen Kasse versichert, ist die Ergänzung des Versicherungsschutzes durch eine ambulante Zusatzversicherung deshalb ein wichtiger Baustein. Eine stationäre Zusatzversicherung erlaubt nicht nur die Auswahl der am besten geeigneten Klinik sondern auch von Spezialisten, die oft nur auf Privatrechnung arbeiten. Dort stehen dann die bestmöglichen Behandlungsmethoden offen, auch wenn diese möglicherweise nicht von einer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Ob die Reisekrankenversicherung noch zu den Großschadenversicherungen gehört oder eine Prioritätsstufe weiter unten angesiedelt werden kann, ist ein wenig abhängig von der Sichtweise des Betrachters – und am Reiseziel. Die Versicherung enthält allerdings auch Leistungen an die man nicht in erster Linie denkt, die aber in Notfällen besonders hohe Priorität haben:
- Assistanceleistungen der Versicherer ermöglichen es den Versicherten in unbekannten Gefilden einen Arzt oder das passende Krankenhaus zu finden
- Ein Kranken-Rücktransport sollte auf keinen Fall am notwendigen “Kleingeld” scheitern denn wenn im Ausland nicht die notwendige Behandlung möglich ist, kann das fatale Folgen haben. Die Kosten hierfür können gut und gerne 30.000 Euro oder höher sein!
- Bergungskosten enden leicht im 5-stelligen Bereich
Mindestens die ersten beiden Punkte machen die Versicherung aus unserer Sicht unverzichtbar und geben ihr eine so hohe Priorität.
Gesundheit & Vorsorge
Im Erwachsenenalter wird man sich zunehmend dessen bewusst wie wichtig die Gesundheit eigentlich ist. Als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse ist man dann froh, ergänzenden Versicherungsschutz zu haben. Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, ist der Abschluss einer Krankenversicherung zumindest nur erschwert möglich. Deshalb ist hier frühzeitiges Handeln angesagt. Neben der bereits weiter oben erwähnten, sehr wichtigen stationären Zusatzversicherung, sind folgende Ergänzungsversicherungen eine Überlegung wert:
Eine Krankentagegeldversicherung schließt mit geringem Aufwand die finanzielle Lücke, die entsteht, wenn die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen wegfällt.
Eine Brillenversicherung zahlt bis zu mehreren hundert Euro dazu wenn eine neue Brille notwendig wird. Durch den geringen Beitrag rechnet sie sich für Brillenträger fast immer.
Seit die gesetzlichen Kassen kaum noch Leistung für Zahnersatz erbringen, ist die private Zahnzusatzversicherung notwendig geworden.
Eine Heilpraktikerversicherung übernimmt Kosten für Heilpraktiker und naturheilkundliche Behandlungen. Sie ist für jeden interessant, der auch Wege abseits der Schulmedizin sucht.
Es ist kein Geheimnis, dass die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) alleine nicht ausreicht, um eine solide finanzielle Versorgung im Ruhestand zu sichern. Das System zur Altersvorsorge ist deshalb komplex geworden und umfasst auch viele Vorsorgemaßnahmen neben der GRV. Offiziell spricht man von einem dreischichtigen Modell zur Altersvorsorge, bei dem die GRV nur die Basisversorgung ist.
Möchten Sie Ihre vorhandenen Möglichkeiten optimal nutzen, die Ihnen zustehende staatliche Förderungen ausreizen und trotzdem flexibel zu bleiben? Dann sollten Sie eine persönliche Beratung mit einem unserer Experten vor Ort vereinbaren!
Werte schützen
Das Hab und Gut wächst während der Zeit im Erwachsenenalter. Neben Hausrat und Auto kommen möglicherweise Immobilien hinzu oder andere Vermögenswerte, die versichert werden sollen. Aber auch nicht materielle Dinge, wie unsere vierbeinigen Familienmitglieder, werden uns lieb und teuer.
Denkt man an Versicherungsschutz für das eigene Haus, dann fällt fast jedem direkt die Wohngebäudeversicherung ein. Sie schützt vor den finanziellen Folgen verschiedener Gefahren und sollte genau auf das Eigenheim und die persönliche Situation abgestimmt sein. Durch die aktuellen Wetterereignisse vergangener Monate ist aber auch die Versicherung gegen Elementarschäden wie einer Überschwemmung häufig im Gespräch. Sie ist eine Erweiterung der klassischen Wohngebäudeversicherung. Aber wie steht es mit Erweiterungen für Photovoltaik, einer Klausen für die Fußbodenheizung oder dem Gartenhaus?
Der Neubau benötigt eine Feuerrohbauversicherung, die von den meisten Versicherern kostenlos angeboten wird. Aber auch eine Bauherrenhaftpflicht, eine Bauhelfer- oder Bauleistungsversicherung können jetzt sinnvoll sein.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt ebenfalls Werte, nämlich Ihr Kapital! Selbst wenn Sie kein sonderlich streitsüchtiger Mensch sind, kann es doch mehr als ärgerlich und auch teuer sein wenn man eigentlich im Recht ist aber es sich nicht leisten kann sein Recht auch durchzusetzen. Außerdem liegt es auch nicht immer in Ihrer Macht ob eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden ist. Und beim Arbeitsrecht kann es sogar um Ihren Job und damit um Ihr regelmäßiges Einkommen gehen.
Wenn die Familie wächst, dann kann der Familienzuwachs auch manchmal mehr als zwei Beine haben. In dem Moment wo ein Haustier hinzu kommt, muss auch noch einmal kurz über das Thema Versicherungen nachgedacht werden. Je nach Art des neuen Hausgenossen und nach Bundesland sogar zwingend denn in vielen Bundesländern ist z.B. die Hundehalterhaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Auch ein Pferd sollte dringend Haftpflichtversichert sein.
Sowohl für Katzen, Hunde als auch für Pferde gibt es Tierkrankenversicherungen, die z.B. OP-Kosten übernehmen bis hin zur Arztbehandlung. Einen treuen Gefährten aus Kostengründen nicht behandeln lassen zu können will sich kein Tierliebhaber vorstellen müssen.
Ob Roller, die Harley, das schicke neue Auto oder das Wohnmobil. Alles was am Straßenverkehr teilnimmt muss versichert werden. Ob die Haftpflicht reicht, oder Teil- oder sogar Vollkasko hinzu kommen darf, muss jeder selbst entscheiden. Ebenso ob man auch eine so genannte Mallorca-Klausel benötigt. Ein Versicherungsberater kann bei diesen Entscheidungen sicher helfen.
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