Unterstützung für Notbedürftige 

Die Solidarität mit der Ukraine ist grenzenlos. Viele Bürger Deutschlands nehmen ukrainische Geflüchtete auf. Damit wird das eigene Risiko erhöht. Die NÜRNBERGER unterstützt Ihre Kunden mit Versicherungsschutz.  

"Wir sichern unsere Kunden, die Geflüchtete bei sich aufnehmen, ab. Mit beitragsneutralen, zeitlich befristeten Deckungserweiterungen nehmen wir unseren Kunden finanzielle Sorgen und Unsicherheiten. Unsere Kunden können sich so unbelastet auf die Hilfe für die Geflüchteten konzentrieren." ~ Nürnberger Versicherung

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Privathaftpflichtversicherung + PHV in der Betriebshaftpflicht

Geflüchtete Erwachsene und deren Kinder, die im Haushalt der Kunden der Nürnberger Versicherung aufgenommen wurden oder denen anderweitig Wohnraum kostenlos zu Verfügung gestellt wurde, sind beitragsfrei mitversichert. Unabhängig davon, ob eine Familienhaftplicht- oder eine Single-Haftpflichtversicherung besteht. Das gilt auch für mitgebrachte Hunde, deren von diesen verursachten Schäden ebenfalls kostenfrei im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden. Kampfhunde und deren Kreuzungen können jedoch nicht versichert werden.

Zusätzlich: Verursachen die aufgenommen Geflüchteten oder deren Hunde Sachschäden am Eigentum des Kunden der Nürnberger Versicherung, sind diese bis zu einem Betrag von 7.500 EUR versichert.

Hausratversicherung

Viele Geflüchtete haben nur das Nötigste mitnehmen können. Im Rahmen der Hausratversicherung der Kunden der Nürnberger wird das Hab und Gut der aufgenommenen Geflüchteten bis zu einem Betrag von 7.500 EUR je Person beitragsfrei gegen die versicherten Gefahren abgesichert. Das gilt sowohl für den eigenen Haushalt der Kunden, als auch für anderweitig kostenfrei zur Verfügung gestellten Wohnraum. Die Wertsachengrenzen werden bis zu diesem Betrag ausgesetzt. Bargeld der Geflüchteten ist insgesamt bis max. 500 EUR versichert. Dieser erweiterte Versicherungsschutz gilt auch für die Außenversicherung.

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Internetverbindung und Wohnungsschutzbrief

Der Versicherungsschutz gilt für alle im Haushalt der Kunden der Nürnberger lebenden Personen, damit auch für die Geflüchteten. Selbstverständlich besteht Versicherungsschutz nur für Geräte, die die Geflüchteten mitgebracht haben. Der Meldeprozess im Schadenfall muss jedoch über den Versicherungsnehmer erfolgen.

Wird ein Schlüsseldienst benötigt, weil ein Geflüchteter sich ausgesperrt hat, greift ebenso der Versicherungsschutz. Der Meldeprozess muss jedoch über den Versicherungsnehmer erfolgen.

Kfz-Versicherung

Wenn das bei der NÜRNBERGER versicherte Fahrzeug Geflüchteten zur Nutzung überlassen wird, besteht trotzdem uneingeschränkter Versicherungsschutz im Rahmen unserer Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Der Nutzerkreis muss nicht erweitert werden. Eine Beitragserhebung erfolgt nicht.

Das gilt auch für die Überlassung des Fahrzeugs an Hilfsorganisationen zu humanitären Zwecken. Wenn mit dem bei der Nürnberger versicherten Fahrzeug in die Ukraine gereist werden sollte, dann gilt zu beachten, dass aufgrund des vereinbarten Kriegsausschlusses kein Versicherungsschutz besteht, wenn das Schadenereignis durch unmittelbare Kampfhandlungen und deren Folgen verursacht wird. Bei sonstigen Schadenfällen (Panne, Unfall etc., die nicht durch Kampfhandlungen verursacht werden) kann der Versicherungsnehmer ggf. die Schutzbrief-Hilfeleistungen selbst organisieren und uns im Anschluss die Rechnung vorlegen.

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Mehr Informationen finden Sie hier

Voraussetzung für diese Deckungserweiterungen ist, dass die Aufnahme der Geflüchteten unentgeltlich erfolgt. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Aufnahme der Geflüchteten in den Wohnraum der Kunden. Die Nationalität der Geflüchteten ist nicht eingeschränkt.

Bitte beachten Sie, dass die Erweiterungen beantragt werden müssen.

Die Erweiterungen des Versicherungsschutzes in SHU gelten bis 31.12.2022. Die Regelungen für Kfz gelten vorerst bis 31.05.2022.

Eine kurze Information genügt! Die Nürnberger hat ein Gruppenpostfach eingerichtet. Bitte melden Sie die Aufnahme von Geflüchteten bei Ihnen an E-Mail: (MB Ukraine-Hilfe) Ukraine-Hilfe@nuernberger.de. Bitte geben Sie die Anzahl der Geflüchteten und deren Alter an. Namen müssen nicht genannt werden. Haben die Geflüchteten einen Hund, geben Sie bitte die Hunderasse bzw. bei Mischlingen die Art (Größe) des Hundes an. Eine Bestätigung der Meldung erfolgt nicht.

Verändert sich der Kreis der Mitversicherten, also nehmen Sie weitere oder andere Geflüchtete auf, melden Sie bitte auch die veränderte Situation. Sie können die Aufnahme von Geflüchteten melden unter E-Mail: info@nuernberger.de. Bitte bevorzugen Sie jedoch das Gruppenpostfach.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat am 09.03.2022 bereits darüber informiert, dass die deutschen Versicherer mögliche Kfz-Haftpflichtschäden unversicherter ukrainischer Pkw in Deutschland übernehmen. Die Schadensregulierung erfolgt in diesen Fällen über das „Deutsche Büro Grüne Karte“. Geschädigte sind dann nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Diese Maßnahme gilt zunächst bis zum 31.05.2022.


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Meldungen bitte an das Gruppenpostfach E-Mail: (MB Ukraine-Hilfe) Ukraine-Hilfe@nuernberger.de

Bei Fragen:
SHURS-Hotline          Tel. 0911 531-1166
Kfz-Hotline                 Tel. 0911 531-7795

Hier kommen Sie direkt zur Website der Nürnberger: https://www.nuernberger.de/

 


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